Kontaktdaten
Uwe Werres
Sachverständigenbüro
Am Langen Morgen 30
41516 Grevenbroich

Tel. 0173 / 605 4791
gutachter.werres@gmx.de

>zum Kontaktformular

Uwe Werres Sachverständigenbüro

//Geprüfte Fachkompetenz

DIPL. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten. Gemäß ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE für Immobilienbewertung ZIS Hyp Zert.

Mein Leistungsumfang

Sie haben eine Frage? Zögern Sie nicht mit mir in Kontakt zu treten. Ich berate Sie gerne!

Mein Aufgabengebiet umfasst die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rechten, Mieten und Pachten und die Beratung rund um Ihre Immobilien. Durch meine langjährige Erfahrung in der Immobilienfinanzierung stehe ich auch für Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Immobilie und der Beratung zum Umgang mit Ihren Finanzierern und Finanzierungsvermittlern zur Verfügung.

Überwiegend erstelle ich Verkehrswertgutachten für:

Unbebaute Grundstücke

  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Bauland

Bebaute Grundstücke

  • Wohnimmobilien (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
  • Mehrfamilienhaus und Wohnanlage
  • Wohn- und Geschäftshaus
  • Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Produktionshalle, Lagerhalle)

Grundstücksgleiche Rechte

  • Wohnungseigentum und Teileigentum, (z.B. Eigentumswohnungen, Ladenlokale)

Rechte und Belastungen am Grund und Boden

  • Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht
  • Wegerecht

Bewertungs-Sonderfälle

  • Erbschaft, Erbauseinandersetzung
  • Schenkung
  • Scheidung

Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beträgt aktuell ca. 4 - 8 Wochen. Sie hängt wesentlich von dem jeweiligen Bewertungsfall und den bereitgestellten Unterlagen ab.

Der Verkehrswert ist neben den Kenntnissen über den regionalen Immobilienmarkt, die Kenntnis über die objektspezifischen Daten und Fakten. Dazu gehört die Kenntnis von Informationen der Grundstücks - sowie objektspezifischen Merkmale sowie in der Regel die Vorlage von folgenden Unterlagen.

Der Sachverständige ist – gegen Kostenerstattung und Erteilung einer Vollmacht – bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen behilflich.

Dazu gehören:

  • Unbeglaubigter aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit, zumeist aus Bebauungsplan oder Lageplan ersichtlich
  • Baugenehmigungen, Bau u Ausstattungsbeschreibung des Objekts
  • Bauzeichnungen, Schnitte, Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen
  • Gewerbliche Mietverträge und eine aktuelle Nettomietaufstellung
  • Anliegerbescheinigung
  • Baulastauskunft
  • Mögliche Altlastauskunft
  • Mögliche Auskunft aus der Denkmalliste
  • Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau ist ein Bescheid der Bewilligungsbehörde über die Bindungsfrist und nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen über die Nachbindungsfrist erforderlich. Zuständig sind in der Regel die Wohnungsämter der Gemeinden oder die Wohnungsbauförderungsanstalt der Länder.
  • Bei Eigentumswohnungen und Teileigentum:
  • Vollständige Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan- und Gemeinschaftsordnung
  • die Beschluss-Sammlung und die letzten beiden Protokolle der Eigentümergemeinschaft Wirtschaftsplan sowie eine Auskunft über die Rücklagenbildung Baugenehmigung
  • Baugenehmigung
  • Bei Gastronomieobjekten ist die Vorlage der Konzession erforderlich. Der Umfang der zugelassenen Aktivitäten hat eine große Bedeutung für den Wert einer solchen Immobilie
  • Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten u.ä werden die zugrundeliegenden Notarvereinbarungen benötigt

Ich bin vorwiegend tätig für die Standorte Neuss, Kaarst, Meerbusch, Willich, Grevenbroich, Rommerskirchen, Pulheim, Dormagen, Rhein-Erft-Kreis und Köln.

Zu meinen Auftraggebern gehören Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Privatleute für An- und Verkauf, Ehescheidung, Erbauseinandersetzung und allgemeiner Vermögensfeststellung.

Nicht zu meinen Aufgaben gehört die Finanzierungsvermittlung sowie die Vermittlung von Immobilien. Lediglich die Beratung rund um Kauf und Verkauf, Standortanalysen von Immobilien, Grundstücken und Immobilienprojekten sowie die Erstellung qualifizierter Verkehrswertgutachten sowie von Beleihungsgutachten nach Beleihungswertverordnung.